Feuerwehren der Gemeinde Dänischenhagen

Retten – Löschen – Bergen – Schützen

Gemeindewehr Dänischenhagen

Für die Technische Hilfeleistung, den abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz unterhält die Gemeinde Dänischenhagen zwei leistungsfähige Feuerwehren als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe:
Die Freiwilligen Feuerwehren Dänischenhagen und Kaltenhof.

Die Wehren wirken auch im Katastrophenschutz mit.

Mit ihren Veranstaltungen tragen sie erheblich zum aktiven Dorfleben in den einzelnen Ortsteilen der Gemeinde Dänischenhagen bei.

Die Gemeindewehrführung verbindet die beiden Wehren zur Gemeindefeuerwehr Dänischenhagen.

Gemeindewappen


Ehrenamtliche Feuerwehrarbeit

Als Freiwillige Feuerwehr sind wir stets auf das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern angewiesen. Nur wenn sich ausreichend Frauen und Männer einbringen, können wir den Auftrag zur „nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr“ erfüllen.

Was bedeutet „ehrenamtliche Feuerwehrarbeit“ eigentlich:
Wir sind in unserer Freizeit neben unserer Hauptberufstätigkeit Mitglieder der Feuerwehr. Wir bieten unsere Dienste und unsere Zeit unentgeltlich an, um in verschiedensten Notfallsituationen Hilfe zu leisten. Wir nehmen regelmäßig an Schulungen und Übungen teil, um unsere Fähigkeiten zu festigen und auf Einsätze vorbereitet zu sein.

Wir sind kein Verein, sondern eine eigenständige, politisch neutrale Organisation innerhalb der Gemeinde Dänischenhagen. Die von uns selbst gewählten Wehrführungen werden von der Gemeindevertretung bestätigt, vereidigt und zu Ehrenbeamten ernannt.


Aufgaben der Gemeindewehrführung

Die Gemeindewehrführung ist das Bindeglied zwischen den Wehren, der Politik und der Verwaltung und hat folgende Aufgaben:

  • Beraten der Politik und Verwaltung in allen Fragen des Feuerwehrwesens
  • Melden des Bedarfs für Geräte und Ausrüstungen
  • Organisieren von Aus- und Fortbildung
  • Übernehmen der Leitungsfunktion an Einsatzstellen

Einsatzgebiet/Gemeindegrenzen:

Das Einsatzgebiet der Wehren umfasst zunächst das Gemeindegebiet Dänischenhagen.
Durch die gesetzliche Hilfeleistungsfrist sind beide Standorte unerlässlich.

Was bedeutet „Hilfeleistungsfrist“?
Nach Alarmierung durch die Leitstelle bis zum Eintreffen des ersten Fahrzeugs am Einsatzort dürfen nicht mehr als 8 Minuten vergehen. Genaueres regelt der Feuerwehrbedarfsplan.

Zur „nachbarschaftlichen Löschhilfe“ werden die Wehren auch außerhalb der Gemeinde eingesetzt.

Quelle: google/maps


Aufbau der Hilfeleistungsfrist