Feuermelder

Der Freiwilligen Feuerwehr Dänischenhagen fehlen in der Zeit von 8-16 Uhr Einsatzkräfte!

Wir brauchen Ihre Unterstützung, um die Sicherheit in Dänischenhagen zu jeder Tageszeit sicherzustellen. Viele unserer Mitglieder arbeiten nicht ortsnah und stehen somit zu den üblichen Arbeitszeiten nur eingeschränkt bei einem Notfall zur Verfügung.

Einfach mehr erfahren:

 

Zweitmitgliedschaft - wie geht das?

Du bist bereits aktiver Feuerwehrmann und arbeitest in Dänischenhagen? Dann brauchen wir Dich, da tagsüber viele Dänischenhagener auswärts arbeiten und bei Einsätzen nur eingeschränkt zur Verfügung stehen können. Eine Zustimmung Deines Wehrführers ist genauso erforderlich wie eine regelmäßige Dienstteilnahme, damit Du uns und unsere Gerätschaften sicher und zügig anwenden kannst. Entsprechend musst Du an mindestens 6 Diensten pro Jahr teilnehmen (immer Montags).

Bitte informiere auch Deinen Arbeitgeber über Deine aktive Mitgliedschaft in der Feuerwehr, da in der Regel in Arbeitsverträgen eine Anzeigepflicht von (auch ehrenamtlichen) Nebentätigkeiten festgeschrieben steht. Zudem muss dieser natürlich über die Möglichkeit der Geltentmachung von Lohnausfall informiert werden.

Eine Zweitmitgliedschaft unterscheidet sich von der aktiven Mitgliedschaft in Deiner Heimatwehr in Bezug auf die Rechte und Pflichten. Die Besonderheiten erläutern wir gerne persönlich (u.a. bist Du natürlich Deiner Hauptwehr vorrangig verpflichtet).


Arbeitgeber-Informationen

Welche Rechtsgrundlagen sollte ich kennen?

Nach §30 BrSchG sind Arbeitnehmer für die Teilnahme an Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit (§3 ArbZRG) unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts von der Arbeitsleistung freizustellen.

Durch die Freistellung sind Kosten entstanden. Kann ich diese erstattet bekommen?

Lohnaufall wird seitens der Gemeinde nach Antragsstellung erstattet.

Nach §31 Abs. 1 BrSchG ist privaten Arbeitgebern das weitergewährte Arbeitsentgelt einschließlich der Beiträge zur Sozialversicherung und Bundesanstalt für Arbeit sowie zur betrieblichen Altersversorgung auf Antrag zu erstatten.

Welchen Zeitraum umfasst der Freistellungsanspruch?

Der Anspruch umfasst auch die Arbeitszeit,

  • die das aktive Mitglied benötigt, um von der Arbeitsstelle oder Wohnort zum Einsatz oder Ausbidlungsort zu gelangen sowie dem Rückweg,
  • bei deren Ableistung zu Beginn keine Ruhezeit entsprechend §§5 und 7 ABs.1 Nr. 3 ArbZRG (9-11 Stunden) bliebe,
  • die versäumt wird, weil die Ruhezeit (s.o.) insbesondere während der Nachtzeit (§2 Abs. 3 ArbZRG = 23 bis 6 Uhr), inerheblichen Umfang durch die Teilnahme an Einsätzen unterbrochen wurde,
  • bei Schichtarbeit ab Schichtbeginn, wenn die Person aus betrieblichen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr eingesetzt werden kann.
Was ist ein "Einsatz"?

Einsatz sind alle Tätigkeitenn, bei denen aktive Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren gesetzliche Aufgaben wahrnehmen oder mit Genehmigung oder auf Anordnung des Trägers der Feuerwehr eingesetzt werden.

Einsätze zur Abwehr gegenwärtiger Gefahren beginnen mit der Alarmierung und umfassen die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einschließlich der Brandsicherheitswache sowie die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Personal und Material.

(vgl. Erlass IM vom 19.02.1998 - IV 350a-166.040.2)